WEG-Verwaltung

Der WEG-Verwaltung liegt in erster Linie, neben der Gemeinschaftsordnung und dem Verwaltervertrag, das Wohnungseigentumsgesetz zugrunde, nach dem das gemeinschaftliche Eigentum durch die Hausverwaltung betreut wird.
Zudem kommt es neben der fachlichen Kompetenz aber auch auf das Fingerspitzengefühl und die soziale Kompetenz des Verwalters an, um einen Ausgleich der Interessen aller Eigentümer, egal ob Eigennutzer oder Kapitalanleger, zu erzielen.
Hier gilt es umfassend und ausgewogen zu informieren und zu beraten, um aus wirtschaftlicher und gebäudeerhaltender Sicht in den Eigentümerversammlungen optimale Entscheidungen und Beschlüsse herbeizuführen, auf deren Grundlage der Verwalter handeln kann.

Neben der guten Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten sind der Kontakt mit den Eigentümern sowie Begehungen zur Feststellung des baulichen Zustands der Immobilie unerlässlich.

Im Mittelpunkt der WEG-Verwaltung stehen neben dem Ziel der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Immobilie die kundennahe Verwaltung und eine transparente Abrechnungserstellung.

Neben den allgemeinen Verwaltungsaufgaben zählen folgende Leistungen speziell zur WEG-Verwaltung:

Buchhaltung

  • ordnungsgemäße und transparente Buchhaltung; die Buchhaltung erfolgt tagesaktuell über unsere Buchhaltungssoftware
  • Überprüfung, Bezahlung und Verbuchung von Rechnungen
  • Zeitnahes Mahnwesen zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
  • Erstellung einer Einzel- und Gesamtabrechnung über die im Wirtschaftsjahr angefallenen Kosten mit der Differenzierung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
  • Erstellung der Übersicht der Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG
  • Erstellung eines Einzel- und Gesamtwirtschaftsplans über die voraussichtlichen Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres

kaufmännisch

  • Einrichtung und Führung eines auf die WEG lautenden Bankkontos zur Verrechnung eingehender Rechnungen und wiederkehrender Zahlungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung
  • allg. Korrespondenz (bspw. mit den Eigentümern, Verwaltungsbeiräten, Mietern und Dritten)
  • Erstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Einholung von Angeboten und Beauftragung von Handwerkerleistungen
  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei der WEG-Verwaltung
  • Abschluss von Verträgen mit Behörden, Versicherungen, Drittpersonen-/firmen, bspw. bei der WEG-Verwaltung mit Hausmeistern und Lieferanten
  • Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Nachbereitung von Eigentümerversammlungen und Verwaltungsbeiratssitzungen bei der WEG-Verwaltung
  • Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Nachbereitung von Vorortterminen mit allen Beteiligten im Rahmen der WEG-Verwaltung
  • Organisation und Abschlüsse von Verträgen mit Stromkunden bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit Blockheizkraftwerken, die den Strom selbst nutzen, Stromkundenbetreuung, Organisation und Durchführung von Stromkundenwechseln
  • Mieterbetreuung, Organisation und Durchführung von Mieterwechseln
  • Schadensmeldungen an Versicherungen sowie die Organisation der Schadenbeseitigung

technisch

  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Enge Zusammenarbeit und Abstimmungen mit Beiräten und Eigentümern
  • Erarbeitung von Instandhaltungskonzepten
  • Umfangreiche Beratung der Eigentümer bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen
  • Angebotseinholung, Preisvergleiche, sowie Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
  • Prüfung und Freigabe von Rechnungen
  • Überprüfung ausgeführter Reparaturen und Instandhaltungen am Objekt
  • Durchführung von Belegprüfung mit den Beiräten
  • Einladung und Durchführung von ordentlichen, sowie außerordentlichen Eigentümerversammlungen